Seit dem 01. Januar 2024 erhalten Sie das Kassenrezept nicht mehr in Papierform, sondern als E-Rezept. Das bedeutet, dass die Daten für Ihr Rezept in einer sogenannten Cloud gesichert sind und über Ihre Versichertenkarte beim Einlösen in der Apotheke ausgelesen wird.

Der Vorteil besteht darin, dass keine Rezepte mehr verschickt werden müssen. Nach wie vor benötigen wir jedoch in jedem Quartal Ihre Versichertenkarte, um ein E-Rezept ausstellen zu können.

Für Privatrezepte (Pillenrezept, Hilfsmittelverordnung oder Verordnung z.B. für Krankengymnastik) ist das E-Rezept zurzeit noch nicht anwendbar.