Kinderwunsch & Schwangerschaft

Kinderwunsch

Das Wichtigste bei der Familienplanung ist Geduld.

Auch bei völlig gesunden Paaren kann es bis zur Erfüllung des Kinderwunsches mehrere Monate bis zu einem Jahr dauern. Wenn diese Zeit überschritten wird oder wenn vorher schon Hindernisse für eine Schwangerschaft bestehen, sollte eine ausgiebige Diagnostik erfolgen, die immer beide Partner umfasst. Der Mann wird hierbei vom Urologen mitbetreut.

Zu den Untersuchungen beim Kinderwunsch gehören vor allem die Ultraschalldiagnostik sowie Hormonanalysen und Zyklusüberwachung zur Feststellung, ob ein Eisprung stattfindet.

Bei kleineren hormonellen Unregelmäßigkeiten erfolgt die Therapie in der Praxis. Für die Behandlung bei schwerwiegenderen Hindernissen zum Eintritt einer Schwangerschaft, vor allem auch bei Beeinträchtigung des Spermiogramms des Partners, arbeite ich mit mehreren spezialisierten Kinderwunschkliniken zusammen, die dann die weitere Diagnostik und Therapie durchführen.    

Schwangerschaft
1. Trimester

Die Untersuchungstermine finden zunächst alle 4 Wochen, im letzten Drittel der Schwangerschaft alle 2 Wochen statt. Dabei wird regelmäßig Blutdruck gemessen, eine Gewichtskontrolle und Urinuntersuchung durchgeführt und es finden meist gynäkologische Untersuchungen statt. Ab dem letzten Drittel der Schwangerschaft wird zusätzlich jedes Mal ein CTG (Cardiotokographie: Ableitung der kindlichen Herztöne) durchgeführt.,

2. Trimester

Im zweiten Trimester, insbesondere im Zeitraum ab der 20. bis 22. Schwangerschaftswoche, ist das Ziel der Untersuchungen die Darstellung und Beurteilung der kindlichen Organe, der Fruchtwassermenge sowie die Analyse des kindlichen Wachstums und seines Bewegungsmusters. In der Regel finden die Vorsorgeuntersuchungen alle vier Wochen statt.
Zu Beginn werden Blutgruppenbestimmung mit Rhesusbestimmung, Antikörpersuchtest (Wiederholung in der 24.-28. SSW), Röteln-Antikörpertiter, Luessuchtest, HIV-Test (wahlweise) durchgeführt. Ergänzt werden diese durch einen Blutzuckerbelastungstest (mit 50g Glucoselösung) ab der 25. SSW zum Ausschluss eines Schwangerschaftsdiabetes.

3. Trimester

Ab der 32. SSW wird eine Blutentnahme zum Ausschluss einer Hepatitis B durchgeführt. Ab der 32. SSW stehen dann alle zwei Wochen Vorsorgeuntersuchungen an und bei Überschreiten des errechneten Geburtstermins erfolgen die Kontrolluntersuchungen alle zwei Tage.

Nachsorge

Vereinbaren Sie 6-8 Wochen nach der Geburt einen Termin in meiner Praxis zur Nachsorgeuntersuchung. Dieser dient der Überprüfung der Rückbildung der Gebärmutter, der Heilung eventueller Geburtswunden und der Milchbildung der Brüste.
Im Rahmen der Nachsorge wird auch immer der Rückbildungsprozess der Gebärmutter kontrolliert. Hebamme oder Arzt/Ärztin untersuchen, ob sich die Gebärmutter erwartungsgemäß verkleinert. Ebenso gilt es, Infektionen oder sonstige Beschwerden (z.B. starke Blutungen) auszuschließen.

Schwangerschaftskonflikt

In dem Falle eines Schwangerschaftskonfliktes und dem Wunsch nach einem Schwangerschaftsabbruch, bieten wir unseren Patientinnen Hilfe an.

IGeL in der Schwangerschaft

Auch in der Schwangerschaft gibt es medizinisch sinnvolle Untersuchen, die von der gesetzlichen Krankenkasse nicht übernommen oder erstattet werden. Hierzu gehören:

First Trimester Screening und nicht-invasiver Pränatal-Test
Diese Untersuchungen sollten möglichst in Kombination durchgeführt werden.

In diesem Screening wird per Ultraschall nach Auffälligkeiten (erweiterte Nackentransparenz, verkürztes Nasenbein) gesucht, die Hinweise auf vor allem für chromosomale Störungen wie Trisomien sein können. Mit dem nicht-invasivem Pränatal-Test wird genetisches Material des Kindes im Blut der Mutter durch eine einfache Blutentnahme untersucht. Hiermit können vor allem Trisomien (Downsyndrom) mit hoher Wahrscheinlichkeit nachgewiesen oder ausgeschlossen werden. Diese Tests sollten nur nach ausführlicher Aufklärung durchgeführt werden. Insbesondere ist es wichtig festzustellen, ob die möglichen Untersuchungsergebnisse eine Relevanz für die Eltern haben und deren Durchführung überhaupt gewünscht ist. Diese Verfahren werden von der 10+1 bis zu 13+6 SSW durchgeführt.

Eine Erstattung über die gesetzlichen Krankkassen ist nur in Ausnahmefällen, d.h. bei auffälligem Befund, nicht allein aufgrund eines erhöhten Altersrisikos möglich.

Blutuntersuchungen auf Infektionskrankheiten
Laut Mutterschaftsrichtlinien wird jeder Schwangeren eine Untersuchung auf Röteln, HIV, Hepatitis und Syphilis empfohlen. Des Weiteren können auf Wunsch der Schwangeren auch weitere Infektionskrankheiten getestet werden, die für den Embryo relevant sein können, z.B. Zytomegalie oder Toxoplasmose.  Bei diesen Untersuchungen handelt es sich um IGeL-Leistungen, wobei zahlreiche Krankenkassen z.B. im Rahmen von Bonusprogrammen, hierfür die Kosten übernehmen.

Abstrich auf Streptokokken Gruppe B
Hierbei handelt es sich um eigentlich harmlose Darmbakterien, die bei vielen Frauen in der Scheide vorkommen und schwere Infektionen des Neugeborenen z.B. Lungenentzündungen auslösen können. Deshalb raten alle Fachgesellschaften am Ende der Schwangerschaft einen solchen Abstrich zum Nachweis oder Ausschluss dieser Keime zu machen. Leider wird diese Leistung nach wie vor noch nicht von den Krankenkassen übernommen und muss von den Patientinnen selbst getragen werden.